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TIPPGEBER

LASSEN SIE SICH BELOHNEN

Ein Dank an den Tippgeber!

Gerne möchten wir Ihnen als Tippgeber danken- und zwar mit 5 Prozent unseres verdienten Honorars!

Sie haben gehört, dass eine Immobilie zum Verkauf steht oder vermietet werden soll?

Folgende Dinge müssen erfüllt sein:

  • Das Objekt ist uns noch nicht bekannt
  • Das Objekt wurde noch nicht vermarktet und steht öffentlich auch nicht zum Verkauf oder zur Vermietung ausgeschrieben
  • Tippgeber müssen positiv geprüft werden und die Tippgeberprovision vor oder bei Bekanntgabe einer Empfehlung vereinbart und bestätigt werden.

Der Tippgeber hat keinen Provisionsanspruch, sollte nach der Vermittlung einer Immobilie durch uns und Abschluss eines Maklervertrags mit dem Eigentümer,  ein Tipp abgeben werden

Nachdem eine Prüfung stattgefunden hat und alle Kriterien erfüllt sind, nehmen wir Kontakt mit dem Eigentümer auf und vereinbaren einen Termin.

Ihren Honoraranteil erhalten Sie dann, wenn ein Vertrag zwischen uns und dem Eigentümer zustande kommt und die Immobile erfolgreich vermittelt wurde.

Werden Sie unser Partner!